Das Landgericht München hat am 20.01.2022 die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibenden. Ob es auch für dich und deine Webseite Anlass zur Sorge gibt und wie du am besten auf solche Abmahnungen reagieren kannst, haben wir im Folgenden zusammengefasst und erklärt.
Was sind Google Fonts?
Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 von Google bereitgestellten Schriftarten (engl.: fonts). Diese Bibliothek ist frei verfügbar und kann sowohl remote als auch lokal verwendet werden. Eine fehlerhafte Google Fonts-Einbindung übermittelt jedoch personenbezogene Daten der Website-Besucher an Google, weshalb es datenschutzrechtliche Bedenken gibt. Um als Webseitenbetreibender Google Fonts datenschutzkonform einzubinden, musst du die verwendeten Schriften einmalig herunterladen und auf deiner eigenen Website hochladen beziehungsweise installieren. Damit ist die Verbindung zum Google-Server getrennt und eine Informationsübertragung an Google unterbunden.
Abmahnung
Die Abmahnung erfolgt häufig in Verbindung mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben in Höhe von 3.000 Euro PRO Datenschutzverstoß. Das kann dann sehr teuer werden. Vor Abgabe einer solchen Erklärung solltest du unbedingt mit einem Anwalt sprechen.
Unsere Empfehlung dazu lautet grundsätzlich (zu den Ausnahmen siehe unten): Den Verstoß beseitigen, indem du Google Fonts lokal einbindest und daraufhin entweder gar nicht auf das Schreiben reagieren oder der Forderung schriftlich widersprechen. Diese Empfehlung kann natürlich eine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls nicht ersetzen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher anwaltliche Hilfe suchen. Es allerdings so, dass die Abmahnenden den an sie zu zahlenden Betrag so niedrig – in den meisten Fällen mit 100 € – ansetzen, dass das Einschalten eines Anwalts für die Empfänger finanziell nicht lohnenswert erscheint, da bereits der Satz für eine Stunde eines guten Anwalts in diesem Bereich mehr als das Doppelte kostet. Andererseits ist es vor dem Hintergrund der schieren Masse an Schreiben unwahrscheinlich, dass die behaupteten Ansprüche – auf Unterlassung und/oder Zahlung – tatsächlich weiterverfolgt werden. Das würde nämlich ebenfalls Aufwand und Kosten verursachen, die Abmahnende wiederum scheuen.
Du bist betroffen und bezüglich der Einbettung der Schriften noch unsicher? Zögere nicht und greif zum Hörer – eine Digitalagentur wie Performads ist der richtige Ansprechpartner für dich.